Heute ist es mir mal wieder passiert. Eigentlich sollte ich schön im Flieger nach Barcelona sitzen, jetzt toll meine Tapas in der Hauptstadt Katalaniens speisen. Stattdessen hocke ich in einem Internetcafé in Dortmund: der Grund mein Flug wurde wegen technischer Probleme verschoben. Ingo von Reisewahnsinn klärt mich deshalb im Gastbeitrag über meine Rechte auf.

Da es heute immer wieder Fragen unter den Passagieren zum Thema Fluggastrechte gab und niemand so richtig Bescheid wusste, habe ich Ingo Busch von ReiseWahnsinn angerufen und ihn um einen Gastartikel gebeten. Recht fix hat er mal die wichtigsten Fragen aus seiner Sicht beantwortet.

Was tun, wenn der Flug verspätet ist?

Erst einmal Ruhe bewahren. Sofern die Fluggesellschaft nicht proaktiv versucht eine Besserung der Situation, beispielsweise durch eine Umbuchung auf andere Flüge, herbei zu führen, bleibt einem sowieso nichts anderes übrig. Das klingt schmerzhaft, aber ist halt so.

Als Passagier ist man dennoch nicht auf Gedeih und Verderb den Airlines ausgeliefert. Ausgerechnet die EU hat, als die EU noch die EG war, dem Passagier ein scharfes Schwert in die Hand gedrückt. Es ist die EG-Richtlinie 261/2004 (Link zum PDF). In dieser Richtlinie ist ziemlich klar geregelt, dass sich die Fluggesellschaften bei Verspätungen nicht nur um ihre Passagiere angemessen kümmern müssen, sondern evtl. auch noch eine Ausgleichszahlung an ihn leisten müssen.

Was steht in der EG-Richtlinie 261/2004 geschrieben?

Zuerst werden die Flüge in drei Kategorien unterschieden, und zwar nach Flugentfernung und Verspätung:

1) Flüge über eine Entfernung von 1.500 km oder weniger, die um zwei Stunden oder mehr verspätetet sind
2) Innergemeinschaftliche Flüge über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und alle anderen Flüge über eine Entfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km, die um drei Stunden oder mehr verspätet sind.
3) Alle anderen Flüge, die nicht unter 1. und 2. fallen, die vier Stunden und mehr verspätet sind.
Wenn also einer der drei o.g. Fälle eintritt, kann ich als Passagier mein Schwert in die Hand nehmen und meine Rechte einfordern. Dies sind zu aller erst, wenn ich mich also noch am Flughafen befinde, wichtige Dinge wie Essen, Telefonieren etc.. Den Buchstaben der Richtlinie nach sind es diese „Betreuungsdienstleistungen“, die die Fluglinie leisten muss:

– „Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit“ (Art. 9, Abs. 1, Satz a)
– „Außerdem wird den Fluggästen angeboten, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telexe oder Telefaxe oder E-Mails zu versenden.“ (Art. 9, Abs. 2) Ich muss zugeben, dass das Versenden von Telexen, also Fernschreiben, nicht mehr zeitgemäß ist. Aber man hätte immerhin einen theoretischen Anspruch darauf 😉

Jetzt verspätet sich aber mein Flug immer weiter und soll erst am nächsten Tag stattfinden. Muss ich jetzt etwa mein Hotel selber bezahlen?

Mitnichten, denn ich habe Anspruch auf:
„Hotelunterbringung, falls
– ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder
– ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist“ (Art. 9, Abs. 1, Satz b)

Zum Hotel muss ich auch nicht auf meine eigenen Kosten fahren, da die „Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).“ (Art. 9, Abs. 1, Satz c) auch die Fluglinie tragen muss. Falls sie das nicht tut, oder den kostenlosen Transfer verweigert: Erst einmal selber bezahlen und alle Belege aufbewahren. Man wird sie noch brauchen (s.u.). Im Übrigen dürfte es nun wahrscheinlich Zeit für die nächste Mahlzeit sein. Daher wird die Airline wohl oder übel einen Verpflegungs-Voucher ausstellen, sich sonst irgendwie um mein Abendessen kümmern, oder ich gehe erst einmal in Vorleistung und hole mir das Geld später von der Airline wieder. Dafür brauche ich wieder Belege und Quittungen. Gleiches gilt für das Frühstück am nächsten Morgen.

Mit viel Glück kann ich am nächsten Morgen meinen Flug antreten oder bin schon am gleichen Tag mit den o.g. Verspätungen am Ziel angekommen. Nun beginnt der angenehmere Teil:

Die Fluglinien, die innerhalb der EU operieren, oder von / nach Europa fliegen und daher der Richtlinie unterliegen, müssen nämlich auch eine Ausgleichszahlung leisten. Klingt toll, oder? Und zwar je nach Entfernung

– 250 Euro bei Flügen unter 1.500 Km (nach Barcelona sind es knapp 1200 Kilometer Luftlinie)
– 400 Euro bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Km Distanz
– oder 600 Euro bei allen längeren Flügen

So weit so gut. Allerdings ist es leider nicht so einfach, an sein Geld zu kommen. Die Airlines reden sich gerne mit „außergewöhnlichen Umständen“ heraus. Da werden die wildesten Gründe angeführt, warum man ausgerechnet in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet sei. Sehr gerne werden „technische Gründe“, z.B. der Ausfall eines Flugzeuges, angeführt. Gerade aber technische Probleme begründen keinen „außergewöhnlichen Umstand“. Dies mussten sich die Fluggesellschaften schon häufig genug von den höchsten Gerichten in Deutschland und Europa erklären lassen.

Auf eigene Faust einen Anspruch auf Ausgleichszahlung durchzusetzen ist fast unmöglich, wenn die Airline sich sperrt. OK, dann nehme ich mir einen Anwalt. Doch halt: Wer ist denn der richtige Anwalt für so einen Fall? Was kostet ein Anwalt? Fragen über Fragen. Es gibt jedoch eine einfachere Alternative.

Um das Thema Fluggastrechte kümmern sich seit einiger Zeit spezialisierte Firmen, die einem die ganze Arbeit abnehmen und sich um die Durchsetzung einer Ausgleichszahlung kümmern. Das tun diese Firmen natürlich nicht kostenlos. Allerdings wird nur im Erfolgsfall kassiert. In Deutschland sind derzeit vier Dienstleister aktiv:

– EUClaim war der Pionier auf dem Gebiet
– Fairplane
– Flightright
– Refund.Me

Alle Firmen haben eines gemein: Sie bieten ein Auskunftsformular auf ihren Webseiten an, mit denen ich ermitteln kann, ob ich prinzipiell anspruchsberechtigt bin. Hierfür greifen alle Dienstleister auf umfangreiche Datenbanken zurück, aus denen ersichtlich ist, wie lange und aus welchem Grund ein Flug verspätet war.

Eine weitere Gemeinsamkeit ist die Bezahlung bei Erfolg. Alle verlangen ca. 25 % der durchgesetzten Ausgleichszahlung und eine kleine Pauschale (um die 20 Euro), wenn die Airline bezahlt hat. Und nur dann! Wenn die Airline nichts zahlt, hat man auch keine Kosten. Ist wirklich praktisch. Die genannten Firmen scheuen sich auch nicht vor Gericht zu ziehen. In den meisten Fällen muss man daher direkt bei Beauftragung schon eine Anwalts-Vollmacht unterschreiben. Die Anwaltskanzleien, die mit den jeweiligen Dienstleistern zusammenarbeiten, sind absolute Spezialisten auf dem Gebiet der Fluggastrechte. Und die Anwälte rechnen mit dem beauftragten Dienstleister ab. Also vollkommen risikofrei.

Und? Hatte ich recht? Ist es nicht wirklich besser, erst einmal ruhig zu bleiben, wenn sich der Flug verspätet? Ich meine Ja!, denn die Aussicht auf eine Ausgleichszahlung lässt mich wesentlich entspannter werden 🙂

Hinweis: Dieser Artikel ist nach besten Wissen geschrieben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann auch Fehler enthalten. Dieser Beitrag kann auch keine juristische Beratung durch einen Juristen ersetzen.

Über den Autor: Ingo Busch bloggt seit einigen Jahren auf Reise-Wahnsinn.de viel über Flüge und Hotels. Nachdem er vor einiger Zeit selber in Manchester „stehen geblieben“ ist, versuchte er zunächst selber seinen Anspruch auf Ausgleichszahlung gegenüber der Lufthansa durchzusetzen. Ohne Erfolg, weshalb er am Ende EUClaim beauftragte und Erfolg hatte. Seitdem ist er unter den deutschsprachigen Reisebloggern der Spezialist für Fluggast- und Passagier-Rechte. Unter der gleichnamigen Kategorie finden sich eine Reihe lesenswerter Artikel zum Thema.

Ich würde vorschlagen, dass diejenigen, die sich anschließen möchten, sich gezielt nur bei einer Kanzlei vorstellen, dann sind die Chancen größer. Wer da mit dabei sein möchte, der schreibt bitte eine Mail an mich an info [at] rooksack [punkt] de

Update: Ich habe meinen Fall an Flighright abgegeben. Das kann nun eine Weile dauern. Bei einem neueren Stand erfahrt ihr hier und auf Reise-Wahnsinn.de vom Verlauf der Beschwerde.

Posted by Peter Althaus

Hi, ich bin Peter und ich schreibe hier auf Rooksack über meine Abenteuer mit dem Rucksack in der Welt. Wenn Du mehr davon willst, folge mir auf Facebook, Twitter oder abonnier uns per E-Mail!

One Comment

  1. Bei mir wal mal ein Flug mit AirBerlin über 4 Stunden verspätet. Da der Flug von Ibiza nach Köln ging und damit unter den 1.500km lag hatte ich Anspruch auf 250€. Da ich schriftlich bei AirBerlin nichts erreicht habe, habe ich Fairplane eingeschaltet. Die haben das dann durchgeboxt. Nach 1,5 Jahren hab ich dann die Entschädigung bekommen. Meinen Bericht kannst du hier lesen:
    httpss://www.weltreisejunkies.de/flugverspaetungen-ansprueche-und-dienstleister/

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